Wichtige Informationen zu der Schulschließung und das weitere Vorgehen

Informationen vom 19.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, soeben haben wir vom Schulträger der Stadt Herne erfahren, dass aufgrund der hohen Inzidenzen an drei  aufeinanderfolgenden Tagen die Schulen in Herne ab Montag, den 19.04.2021 im Distanzunterricht bleiben. Diese Regelung gilt zunächst für eine Woche.
Das bedeutet, dass die Kinder wie gewohnt zu Hause an ihren Wochenplänen arbeiten. Informationen zur Wochenplanabholung und -rückgabe folgen von den einzelnen Klassenlehrerinnen und -lehrern. Ab wann Präsenzunterricht wieder möglich ist, ist zurzeit unklar. Das Angebot der Notbetreuung bleibt wie letzte Woche bestehen. Jedoch findet Montag und Dienstag kein Taxibetrieb statt und die Kinder müssen selbstständig zur Schule kommen. Ab Mittwoch fahren die Taxen wieder.

Information vom 09.04.2021

Für die Klassen 9 (Abschlussschüler) und Klasse 10 findet von 7.45 Uhr
bis 11.05 Präsenzunterricht statt.

Klasse 7,8 und 9 werden auf Distanz unterrichtet. Am Montag (12.04.2021) findet noch kein Distanzunterricht statt.

Für die Klassen 1-6 wird eine Notbetreuung auf Antrag der Eltern angeboten. Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021

Information vom 11.12.2020

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende  Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw.  Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw.  Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser  Befreiung Gebrauch machen  wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein  hin- und Her-Wechseln  zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.

Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht  erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine  besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Alle Schulveranstaltungen (Klassenfahrten und -ausflüge, Frühlings- und Sportfest, Theatervorstellungen und die Abschlussfeier) müssen leider ausfallen.
Ab Donnerstag, den 23.04.2020 ist Unterrichtsstart für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10. Bis zum 04.05.2020 bleiben alle weiteren Klassen zu Hause.
Ab dem 23.04.2020 finden sie Materialien für den „Unterricht auf Distanz“ wieder auf der Homepage. Telefonkonktakte werden wieder aufgenommen.
Weitere Informationen zu genauen Unterrichtszeiten folgen.

Neues Unterrichtsmaterialien für die einzelnen Klassen finden Sie ab dem 23.04. hier [Unterrichtsmaterial]

Hier finden Sie Dokumente zur den neuen Regeln in der Schule:

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die  Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter Notbetreuung zu finden.

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise
und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im
Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des
Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf